Arbeitsrecht Aviation

Die arbeitsrechtlichen Fragen von nationalen und internationalen Luftfahrtunternehmen stellen einen Schwerpunkt unseres arbeitsrechtlichen Dezernats dar.

Fluggesellschaften unterliegen zu einem erheblichen Teil eigenen und von den bekannten arbeitsrechtlichen Grundsätzen stark abweichenden Bestimmungen. Dies gilt gleicher maßen für das Individualarbeitsrecht wie für das kollektive Recht. Zur Bearbeitung der Fälle ist es daher erforderlich, auf eine besondere Expertise zurück greifen zu können. Hinzutreten müssen Kenntnisse von den extremen Anforderungen an das fliegende Personal, sei es im Cockpit oder in der Kabine, damit eine interessengerechte Bearbeitung erfolgen kann.

Wir sind seit vielen Jahren mit den Besonderheiten der Luftfahrtunternehmen betraut und beraten und vertreten die Unternehmen, das fliegende Personal sowie in bestimmten Angelegenheiten die Personalvertretungen bei allen Themen, die sich z.B. mit Übergangsversorgung, betrieblichen Versorgungssystemen, Teilzeitfragestellungen, Betriebsvereinbarungen und tariflichen Regelungen befassen.