Vertragsrecht

Verträge sind ein wichtiges rechtliches Gestaltungsmittel. Durch einen Vertrag kann in vielen Fällen die gesetzliche Regelung modifiziert und den speziellen Bedürfnissen der Vertragsparteien angepasst werden, insbesondere bei dauerhaften Beziehungen, seien sie geschäftlicher oder privater Natur.

Oft kann auch ein potentieller Konflikt bereits im Vorfeld der Beratung erkannt und durch geschickte Formulierung des Vertrages ein Rechtsstreit vermieden werden. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Bei einem bereits geschlossenen Vertrag kommt es im Streitfall oft auf das Zusammenspiel einzelner Vertragsklauseln sowie auf deren Auslegung an.

Verträge aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen haben Gemeinsamkeiten, z.B. gesetzlich vorgeschriebene Formvorschriften, Auslegungsregeln und vieles mehr.

Schwerpunkttätigkeit im Vertragsrecht ermöglicht qualifizierte Beratung und engagierte Vertretung in Ihren Vertragsangelegenheiten. Wenn gewünscht und erforderlich ziehen wir einen Kooperationspartner hinzu.

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