Arbeitsrecht

Das heutige Arbeitsrecht ist von besonderer und nicht zu unterschätzender Bedeutung für unser gesamtes Wirtschaftsleben. Die Vielzahl der arbeitsrechtlichen Gesetze ist geprägt von unserer Verfassung, dem nationalen Recht, dem Richterrecht und den europäischen Rechtsnormen, die eine immer größer werdende Bedeutung erlangen. Die arbeitsrechtliche Beratungspraxis ist zudem gekennzeichnet durch die vielschichtigen betrieblichen und kollektivrechtlichen Normen, wie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

Diese Komplexität verlangt eine hohe arbeitsrechtliche Spezialisierung, um dem stetig steigenden Beratungsbedarf und der geforderten Interessenvertretung zu entsprechen. Diesen Anforderungen stellen wir uns gerne und verbinden unsere fachliche Kompetenz mit einer persönlichen und individuellen Betreuung unserer Mandanten. Primäres Ziel unserer Beratung ist dabei die Vermeidung von Auseinandersetzungen, nicht die Eskalation. Wir legen hohen Wert auf Verhandlungen und das außergerichtliche Konfliktmanagement. Lassen sich Streitigkeiten jedoch nicht vermeiden, begleiten und vertreten wir Sie bundesweit in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren, Schiedsverfahren und Einigungsstellen.

Unsere Leistungsangebote

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen von Geschäftsführern und Vorständen
  • Beratung bei Kündigungen, Gestaltung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen
  • Begleitung der betrieblichen Personalarbeit
  • Beratung und Unterstützung bei Umstrukturierungen, Betriebsübergang, arbeitsrechtliche Due Dilligence bei M & A Projekten
  • Durchführung von Einigungsstellenverfahren, Erstellen von Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Beratung in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen
  • Erstellen von Betriebsvereinbarungen,
  • Beratung bei Arbeitnehmerüberlassung
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Wettbewerbsrecht