Mediation

Der Gang zu den Gerichten lässt sich heute in vielen Fällen durch den Einsatz eines außergerichtlichen Konfliktbearbeitungsverfahrens vermeiden. Zur außergerichtlichen Konfliktbearbeitung gehört insbesondere das Mediationsverfahren.

Mediation setzt auf Akzeptanz der gefundenen Entscheidung und wird dadurch gekennzeichnet, dass die Konfliktparteien freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Mediators eine fall- und problemspezifische Konfliktlösung erarbeiten.

Grundvoraussetzung ist, dass die Parteien gesprächsbereit sind und eigenverantwortlich handeln wollen! Im Vergleich zu einem herkömmlichen Gerichtsverfahren werden jedoch gemeinsam Lösungen unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen gesucht, die im Falle des Erfolgs in einer rechtsverbindlichen Vereinbarung fixiert werden.

Ein großer Vorteil der Mediation ist die hohe Akzeptanz und Zufriedenheit mit der getroffenen Entscheidung, die von den Parteien als fair, rational und verständlich empfunden wird. Im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren besteht keine Bindung an Anträge, so dass flexible Entscheidungen auch unter Berücksichtigung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse der Beteiligten getroffen werden können. Die Erfolgsquote von Mediationsverfahren liegt bei 80%.

Unsere Leistungsangebote

  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Familienrecht
  • Unternehmensnachfolge