Schiedsverfahren

Nicht immer wird ein Konflikt bzw. Rechtsstreit vor einem staatlichen Gericht ausgetragen. Als Option der alternativen Streitbelegung kommt vielmehr auch die Einschaltung von privaten Gerichten, sogenannten Schiedsgerichten in Betracht.

Besonders im Bereich des Wirtschaftsrechts haben schiedsgerichtliche Verfahren eine erhebliche Bedeutung. Auch im Sport entscheiden in aller Regel Schiedsgerichte, wie das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS-Sportschiedsgericht) oder der Court of Arbitration for Sport (CAS) mit Sitz in Lausanne.

Schiedssprüche derartiger sogenannter echter Schiedsgerichte haben dieselben Wirkungen wie ein rechtskräftiges Urteil. Zuvor ist im Bereich des organisierten Sports regelmäßig das verbandsinterne Verfahren vor den Verbandsgerichten zu durchlaufen, bei denen es sich in der Regel nicht um sogenannte echte Schiedsgerichte handelt.

Im Rahmen schiedsgerichtlicher Verfahren bestehen zahlreiche Besonderheiten. So haben Schiedsgerichte beispielsweise erheblich größere Spielräume bei der Gestaltung des Verfahrens. Zudem ergeben sich spezifische Fragestellungen, wie beispielsweise hinsichtlich der Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen oder der Ablehnung und Befangenheit von Schiedsrichtern. Wir beraten und vertreten Sie sowohl in verbands- als auch schiedsgerichtlichen Verfahren. Weiterhin vertreten wir Sie vor staatlichen Gerichten in Prozessen, die laufende oder bereits beendete Schiedsverfahren betreffen.