Handels-und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet einer wirtschaftsrechtlich tätigen Kanzlei, da jede Gesellschaft und jede Person, die unternehmerisch tätig ist, mit ihm in Berührung kommt.

Das Handelsrecht stellt dabei die privatrechtlichen Regelungen dar, die für Kaufleute gelten und sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) ergeben.

Die wichtigste Organisationform im organisierten Sport ist der nichtwirtschaftliche eingetragene Verein (e.V.), der sogenannte Idealverein. Das Vereinsrecht als Teil des Gesellschaftsrechts ist somit insbesondere im Bereich des Sportsrechts von Interesse. Besonders, wenn sich Profiabteilungen bilden, ist für viele Sportvereine die Frage, ob und wie eine Ausgliederung ihrer Profiabteilung stattfinden sollte und in welcher Gesellschaftsform diese organisiert sein kann, ein wichtiges Thema. Wir beraten Sie auch hierzu professionell.

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