Erbrecht

Das Erbrecht ist zwar privates Recht und betrifft als solches jede Person, egal in welcher Position sich diese befindet. Da aber die Gestaltung der Nachfolge gerade für Personen, die Inhaber, Gesellschafter oder Geschäftsführer eines Unternehmens sind, eine besondere Bedeutung für das weitere Schicksal des Unternehmens und auch der dort tätigen Arbeitnehmer hat, besteht eine enge Verknüpfung zum Wirtschaftsrecht.

Obwohl in Deutschland seit Jahren hohe Privatvermögen und zahlreiche Unternehmen vererbt werden und dies auch in den nächsten Jahren so sein wird, haben viele Menschen keine Regelung für den Todesfall getroffen. Zahlreiche privatschriftliche letztwilligen Verfügungen sind darüber hinaus fehlerhaft, weil sie z.B. formungültig errichtet sind, gesetzlich zwingende Regeln nicht berücksichtigen oder auf Grund laienhafter Formulierungen einfach nicht den Zweck erreichen, den der Erblasser beabsichtigt hatte.

Gerade für die Gruppe der Menschen, die auf irgendeine Weise mit einem Unternehmen verbunden sind, ist es wichtig, in jedem Lebensalter für eine geordnete Nachfolge zu sorgen und die Vorsorgemaßnahmen nicht auf später zu verschieben.

Der erforderliche Beratungsbedarf wir hier oft unterschätzt oder die geltenden Gesetze für ausreichend erachtet. Hieraus können sich negative Folgen für die nächste Generation ergeben, die man verhindern kann.

In regelmäßigen Abständen sollte auch die getroffene letztwillige Verfügung überprüft werden, um gegebenenfalls veränderte Vermögens- oder Lebensverhältnisse zu berücksichtigen und die Verfügung zu ändern oder anzupassen.

Wir arbeiten in diesem Bereich mit Kooperationspartnern zusammen. Gern helfen wir Ihnen, den privatrechtlichen Hintergrund zu analysieren und individuell auf Ihre Situation die geeignete Nachfolgeregelung zu finden. Hier bewährt sich neben der Spezialisierung der Kooperationspartner auf das Erbrecht die Zusammenarbeit mit unseren Anwälten und deren fachübergreifende Kompetenzen im Wirtschafts- und Familienrecht.

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